Daran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet werden:
Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der örE der Wiederverwertung zugeführt werden.
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Für Altgeräte können Sie für die Rückgabe ein vorfrankiertes Versandetikett mit DHL erstellen und ausdrucken:
DHL Retourenlabel für Altgerät erstellen